Nennwertaktie
In Kürze
Eine Nennwertaktie ist eine Aktie mit festem, gesetzlich bestimmten Geldbetrag. Sie weist den rechnerischen Anteil am Grundkapital aus.
Definition
Nennwertaktie ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Nennwertaktie bezeichnet eine Aktie, die auf einen festen Geldbetrag als rechnerischen Anteil am Grundkapital lautet. Nennwertaktie liegt vor, wenn der aufgedruckte Betrag den Anteil des Aktionärs am Grundkapital bestimmt. Voraussetzung ist, dass der Nennbetrag mindestens einen Euro beträgt und auf volle Euro lautet. Der Gesamtbetrag aller ausgegebenen Aktien entspricht dem im Handelsregister eingetragenen Grundkapital. Die Ausgabeform ist gesetzlich zwingend vorgegeben und alternativlos zur Stückaktie ausgestaltet. Rechtsgrundlage ist § 8 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG), der Mindestnennbetrag und Ausgestaltung verbindlich festlegt. Der Nennbetrag bestimmt weder den Marktwert noch den Börsenkurs der Aktie. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausgabe von Nennwertaktien besteht nicht. Nennwertaktie ist von der Stückaktie abzugrenzen, bei der kein fester Geldbetrag ausgewiesen wird. In der Praxis dient die Nennwertaktie der formalen Strukturierung des Grundkapitals und der Kapitalrechnung.