Nichtraucherschutz
In Kürze
Nichtraucherschutz bezeichnet den Schutz nicht rauchender Beschäftigter vor Tabakrauch am Arbeitsplatz. Er verpflichtet den Arbeitgeber zu geeigneten organisatorischen oder technischen Maßnahmen.
Definition
Nichtraucherschutz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Sicherung der Gesundheit nicht rauchender Beschäftigter. Nichtraucherschutz beschreibt die Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitnehmer vor Belästigungen und Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu bewahren. Er liegt vor, wenn Arbeitsstätten, Pausenräume oder vergleichbare Bereiche rauchfrei gehalten oder gleichwertig geschützt sind. Voraussetzung ist das Vorhandensein betrieblicher Rauchquellen, die geeignet sind, andere Beschäftigte zu beeinträchtigen. Der Schutz umfasst bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen einschließlich räumlicher Trennung oder Rauchverboten. Maßgeblich ist, dass die getroffenen Maßnahmen einen wirksamen Schutz vor Passivrauch gewährleisten. Rechtsgrundlagen sind § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Der Nichtraucherschutz begründet keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen oder besondere Raucherbereiche. Er ist von allgemeinen gesundheitsfördernden Maßnahmen abzugrenzen, die nicht spezifisch auf Tabakrauch bezogen sind. In der Praxis ist Nichtraucherschutz relevant für die Ausgestaltung betrieblicher Ordnung und mitbestimmungspflichtiger Regelungen.