Nichtzulassungsbeschwerde
In Kürze
Die Nichtzulassungsbeschwerde ermöglicht die Überprüfung einer nicht zugelassenen Revision. Sie richtet sich an das Bundesarbeitsgericht.
Definition
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein arbeitsverfahrensrechtliches Instrument zur Überprüfung der Revisionszulassung. Die Nichtzulassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts, das die Revision nicht zugelassen hat. Sie liegt vor, wenn eine Partei die Entscheidung über die Nichtzulassung selbständig angreift. Voraussetzung ist, dass ein gesetzlich anerkannter Zulassungsgrund schlüssig geltend gemacht wird. Anerkannt sind die grundsätzliche Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage, eine entscheidungstragende Divergenz oder ein relevanter Verfahrensmangel. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist fristgebunden einzulegen und innerhalb einer weiteren Frist zu begründen. Zuständig für die Entscheidung ist ausschließlich das Bundesarbeitsgericht als Revisionsgericht. Rechtsgrundlage ist § 72a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Die Nichtzulassungsbeschwerde begründet keinen Anspruch auf Sachprüfung des Urteils durch das Revisionsgericht. Sie ist von der Revision abzugrenzen, da diese erst nach erfolgreicher Zulassung eröffnet wird. In der Praxis dient die Nichtzulassungsbeschwerde der Sicherung einheitlicher Rechtsprechung im Arbeitsrecht.