Oberlandesgericht
In Kürze
Das Oberlandesgericht ist eine Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit oberhalb der Landgerichte. Es überprüft Entscheidungen im Rechtsmittelzug und entscheidet in gesetzlich bestimmten Erstzuständigkeiten.
Definition
Oberlandesgericht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit institutioneller Einordnung innerhalb der staatlichen Gerichtsorganisation. Das Oberlandesgericht entscheidet innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit über Rechtsmittel gegen landgerichtliche Entscheidungen. Seine Zuständigkeit besteht bei gesetzlich bestimmten Berufungen, Beschwerden oder erstinstanzlichen Verfahren besonderer Art. Es ist in Senate gegliedert, die Entscheidungen kollektiv durch mehrere Berufsrichter treffen. Verfahren folgen den allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung und Strafprozessordnung innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Oberlandesgericht handelt auf Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes, insbesondere nach §119 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Befassung mit arbeitsgerichtlichen Berufungen besteht grundsätzlich nicht dort. Im arbeitsrechtlichen Instanzenzug ist es vom Landesarbeitsgericht als Berufungsinstanz klar abgegrenzt funktional. Praktische Bedeutung ergibt sich bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit ordentlicher Gerichtszuständigkeit oder verfahrensrechtlichen Nebenfragen. Für das Oberlandesgericht ist maßgeblich, dass keine ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit festgelegt ist.