Obligation
In Kürze
Eine Obligation ist ein festverzinsliches Wertpapier mit Rückzahlungs- und Zinsanspruch. Sie dient der langfristigen Kapitalaufnahme durch öffentliche oder private Emittenten.
Definition
Obligation ist ein wertpapierrechtlicher Begriff zur Bezeichnung einer verbrieften, übertragbaren Forderung gegen einen Emittenten. Die Obligation gewährt dem Inhaber einen Anspruch auf Rückzahlung des Nennbetrags sowie laufende Zinsleistungen. Sie liegt vor, wenn ein festgelegter Kapitalbetrag gegen Ausgabe einer Schuldverschreibung zur Verfügung gestellt ist. Die Rechtsstellung des Gläubigers ergibt sich aus dem verbrieften Schuldverhältnis mit fest bestimmter Laufzeit. Emittenten können Unternehmen, Kreditinstitute oder öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Finanzierungskompetenz sein. Die Obligation unterliegt den allgemeinen Regeln des Schuldverschreibungsgesetzes, insbesondere nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG). Eine Obligation begründet keine Beteiligung an Vermögen, Leitung oder Gewinn des Emittenten. Sie ist von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungstiteln wie Aktien eindeutig abzugrenzen. Praktische Bedeutung besteht bei der strukturierten Fremdfinanzierung über den Kapitalmarkt. Die Obligation ist regelmäßig handelbar und rechtlich als Forderungspapier ausgestaltet.