Offenbarungspflicht
In Kürze
Die Offenbarungspflicht regelt vorvertragliche Auskunftspflichten im Arbeitsverhältnis. Sie betrifft nur solche Tatsachen, an denen ein berechtigtes Arbeitgeberinteresse besteht.
Definition
Offenbarungspflicht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Einordnung vorvertraglicher Auskunfts- und Mitteilungspflichten des Arbeitnehmers. Die Offenbarungspflicht beschreibt die rechtliche Verpflichtung, bestimmte persönliche Umstände wahrheitsgemäß mitzuteilen. Sie besteht nur hinsichtlich solcher Tatsachen, die für die auszuübende Tätigkeit objektiv erheblich sind. Eine Pflicht zur Mitteilung liegt vor, wenn ohne die Information die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ausgeschlossen ist. Die Offenbarungspflicht greift regelmäßig bei berechtigten Fragen des Arbeitgebers im Einstellungsverfahren. Eine ungefragte Mitteilungspflicht besteht nur bei Umständen von erkennbar wesentlicher Bedeutung. Rechtsfolgen eines Verstoßes können sich aus §123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergeben. Die Offenbarungspflicht begründet keine Verpflichtung zur Beantwortung unzulässiger oder diskriminierender Fragen. Sie ist von bloßen Obliegenheiten zur freiwilligen Selbstauskunft im Bewerbungsverfahren abzugrenzen. Praktische Bedeutung besteht bei der rechtssicheren Gestaltung von Einstellungsverfahren und Personalfragebögen. Die Offenbarungspflicht dient der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und berechtigtem Informationsinteresse.