Offene Handelsgesellschaft (OHG)
In Kürze
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft mit persönlicher, unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter. Sie dient dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma.
Definition
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma betreibt. Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) liegt vor, wenn mindestens zwei Gesellschafter gemeinschaftlich ein Handelsgewerbe führen. Dabei ist festgelegt, dass alle Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern persönlich unbeschränkt haften. Die Haftung erstreckt sich gesamtschuldnerisch auf das gesamte Privatvermögen der Gesellschafter. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch, insbesondere § 105 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Eine vertragliche Haftungsbeschränkung wirkt gegenüber Dritten nicht. Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist von Kapitalgesellschaften durch das Fehlen einer Haftungsbegrenzung abzugrenzen. Für die Praxis ist die Offene Handelsgesellschaft (OHG) als Organisationsform gemeinsamer unternehmerischer Tätigkeit relevant.