Produktionsfaktoren
In Kürze
Produktionsfaktoren bezeichnen die für die betriebliche Leistungserstellung eingesetzten menschlichen, sachlichen und organisatorischen Mittel. Der Begriff wird in der Wirtschafts- und Arbeitswelt einheitlich verwendet.
Definition
Produktionsfaktoren ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Produktionsfaktoren bezeichnen die Gesamtheit der personellen, sachlichen und organisatorischen Mittel betrieblicher Leistungserstellung. Der Begriff erfasst Arbeitsleistung, Betriebsmittel, Werkstoffe sowie leitende und dispositive Funktionen. Produktionsfaktoren liegen vor, wenn diese Mittel objektiv bestimmt und dem Produktionsprozess dauerhaft zugeordnet sind. Die arbeitsrechtliche Einordnung betrifft insbesondere den Einsatz menschlicher Arbeitsleistung im Betrieb. Rechtsgrundlage ist § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die arbeitsvertragliche Leistungspflicht. Eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Erfassung aller Produktionsfaktoren besteht nicht. Produktionsfaktoren sind von reinen Finanzierungs- oder Absatzfaktoren abzugrenzen. Die Bestimmung der Produktionsfaktoren dient der strukturierten Zuordnung von Arbeit und Betriebsmitteln im Unternehmen.