Produktionsfunktion
In Kürze
Die Produktionsfunktion ordnet Produktionsfaktoren und Produktionsergebnis in einem formalen Zusammenhang. Sie dient der sachlichen Beschreibung möglicher Ausbringungsmengen bei gegebenem Faktoreinsatz.
Definition
Die Produktionsfunktion ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur formalen Analyse betrieblicher Leistungserstellung systematisch. Die Produktionsfunktion beschreibt formal den quantifizierten Zusammenhang zwischen eingesetzten Produktionsfaktoren und erzielbarem Produktionsergebnis. Sie bildet Inputmengen und Outputmengen als mathematische Relation innerhalb eines betrieblichen Produktionsprozesses ab. Voraussetzung ist, dass Produktionsfaktoren mengenmäßig bestimmt, technisch einsetzbar und effizient kombinierbar festgelegt sind. Die Produktionsfunktion kann inputorientiert oder outputorientiert formuliert sein und unterschiedliche Faktorvariationen abbilden. Rechtsgrundlagen sind regelmäßig nicht normiert, da die Produktionsfunktion kein gesetzlich geregeltes Rechenmodell darstellt. Der Begriff begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch auf bestimmte Beschäftigungs- oder Ausbringungsmengen. Abzugrenzen ist sie von bloßen Kostenfunktionen, die lediglich monetäre Aufwendungen ohne technischen Leistungsbezug abbilden. In der Praxis unterstützt sie die strukturierte Planung des Arbeitseinsatzes im Zusammenhang mit betrieblichen Leistungszielen.