Produktionsgüter
In Kürze
Produktionsgüter sind Güter, die im betrieblichen Produktionsprozess verwendet werden. Sie dienen der Herstellung anderer Güter und sind nicht für den privaten Endverbrauch bestimmt.
Definition
Produktionsgüter sind ein arbeitsrechtlicher Begriff zur sachlichen Einordnung betrieblicher Mittel im Produktionsprozess. Der Begriff bezeichnet Güter, die objektiv zur Herstellung anderer Güter oder Leistungen eingesetzt werden. Produktionsgüter umfassen Verbrauchsgüter, die im Produktionsvorgang untergehen, sowie Gebrauchsgüter mit mehrfacher betrieblicher Nutzung. Voraussetzung ist, dass die Güter dem Betrieb zugeordnet, technisch einsetzbar und funktional für die Leistungserstellung bestimmt sind. Arbeitsrechtlich relevant ist ihre Bedeutung als Sachmittel im Zusammenhang mit dem Einsatz menschlicher Arbeitsleistung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung bestimmter Produktionsgüter im Betrieb besteht arbeitsrechtlich nicht. Produktionsgüter sind von Konsumgütern abzugrenzen, die ausschließlich für den privaten Endverbrauch bestimmt sind. In der Praxis ermöglicht die Zuordnung eine strukturierte Betrachtung betrieblicher Ressourcen im Produktionszusammenhang.