Projektmanagement
In Kürze
Projektmanagement steuert zeitlich befristete Vorhaben mit klaren Zielen. Es koordiniert Aufgaben, Ressourcen und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projekts.
Definition
Projektmanagement ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die strukturierte Planung, Steuerung und Kontrolle zeitlich befristeter Arbeitsvorhaben innerhalb einer Organisation. Projektmanagement umfasst alle organisatorischen und methodischen Maßnahmen zur Erreichung definierter Projektziele. Es ist dadurch gekennzeichnet, dass Aufgaben, Termine, Kosten und Qualitätsanforderungen vorab verbindlich festgelegt sind. Voraussetzung ist die organisatorische Zusammenfassung projektbezogener Tätigkeiten in einer eigenständigen Arbeitsstruktur. Diese Struktur weist klare Rollen, Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse für die Projektarbeit zu. Die Verantwortung für Zielerreichung und Koordination liegt regelmäßig bei einer benannten Projektleitung. Projektmanagement schließt die laufende Überwachung des Projektfortschritts anhand festgelegter Planwerte ein. Abweichungen werden systematisch erfasst und fließen in steuernde Entscheidungen ein. Die Anwendung erfolgt unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder rechtlicher Organisationsform des Arbeitgebers. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht. Es ist vom Projektcontrolling abzugrenzen, da dieses ausschließlich Überwachungs- und Steuerungsfunktionen wahrnimmt. Projektmanagement hat in der Praxis hohe Bedeutung für die Organisation komplexer Arbeitsprozesse.