Provision
In Kürze
Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütungsform für vermittelte oder abgeschlossene Geschäfte. Sie knüpft an den Eintritt eines wirtschaftlichen Erfolgs an.
Definition
Provision ist ein arbeitsrechtliches Vergütungsinstrument für die erfolgsabhängige Honorierung vertrieblicher Tätigkeiten. Sie bezeichnet eine variable Geldleistung, die an den Abschluss oder die Vermittlung eines Geschäfts gekoppelt ist. Provision entsteht objektiv durch das Zustandekommen eines provisionspflichtigen Geschäfts zwischen Unternehmer und Kunde. Voraussetzung ist ein bestehendes Vertragsverhältnis, das eine provisionsbezogene Vergütung systematisch vorsieht. Die Anspruchsentstehung richtet sich nach festgelegten Kriterien wie Geschäftsabschluss, Ausführung oder Zahlungseingang. Für Handelsvertreter gelten die Regelungen der §§ 87 ff. Handelsgesetzbuch (HGB), für Arbeitnehmer § 65 HGB entsprechend. Provision wird unabhängig vom zeitlichen Aufwand allein nach dem erzielten Erfolg bemessen. Sie begründet keinen Anspruch auf Mindestverdienst außerhalb vertraglicher oder gesetzlicher Vorgaben. Provision ist von einer Gewinnbeteiligung abzugrenzen, da diese nicht an einzelne Geschäfte anknüpft. In der Praxis ist Provision eine verbreitete Vergütungskomponente im Vertrieb und Außendienst.