Prozessfinanzierer
In Kürze
Prozessfinanzierung ermöglicht die Durchsetzung von Ansprüchen ohne eigenes Kostenrisiko. Ein Dritter übernimmt die Verfahrenskosten gegen Beteiligung am Erfolg.
Definition
Prozessfinanzierung ist ein zivilrechtliches Instrument zur wirtschaftlichen Absicherung gerichtlicher oder außergerichtlicher Anspruchsverfolgung. Sie bezeichnet die vertragliche Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten durch einen externen Finanzierer gegen Erfolgsbeteiligung. Prozessfinanzierung liegt vor, wenn Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten und gegnerische Kosten vollständig getragen werden. Voraussetzung ist ein individualvertraglich festgelegtes Finanzierungsverhältnis mit wirtschaftlicher Beteiligung am Prozessergebnis. Die Übernahme erfolgt regelmäßig nach vorgelagerter Prüfung von Erfolgsaussichten und wirtschaftlicher Durchsetzbarkeit. Prozessfinanzierung begründet keinen Anspruch auf Finanzierung und keine Pflicht zur Fallannahme. Sie ist von der staatlichen Prozesskostenhilfe abzugrenzen, da keine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt. Die Praxisrelevanz der Prozessfinanzierung liegt in der Risikoverlagerung bei kapitalintensiven oder streitwertabhängigen Verfahren.