Rechnungslegung
In Kürze
Rechnungslegung bezeichnet die rechtlich strukturierte Rechenschaft über finanzielle Vorgänge eines Unternehmens. Sie dient der systematischen Erfassung wirtschaftlicher Sachverhalte innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Definition
Rechnungslegung ist ein Begriff. Er beschreibt die rechtlich geordnete Erfassung, Aufzeichnung und Darstellung aller finanziell relevanten Geschäftsvorfälle eines Rechtsträgers. Die Rechnungslegung umfasst Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerte und Schulden innerhalb einer klar bestimmten Abrechnungsperiode. Sie liegt vor, wenn Umfang, Methode und Zeitraum der finanziellen Dokumentation verbindlich festgelegt sind. Die Rechnungslegung erfordert eine vollständige, richtige und nachvollziehbare Abbildung der wirtschaftlichen Lage. Zentrale Rechtsgrundlagen sind das Handelsgesetzbuch (HGB) § 238 und § 242 HGB. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Rechnungslegung besteht nicht für jede natürliche Person. Die Rechnungslegung ist von der reinen Zahlungsdokumentation ohne periodische Abgrenzung abzugrenzen. In der Praxis bildet die Rechnungslegung die Grundlage für Jahresabschlüsse, Offenlegungspflichten und externe wirtschaftliche Beurteilungen.