Rechnungskorrektur
In Kürze
Die Rechnungskorrektur bezeichnet die formale Berichtigung einer bereits ausgestellten Rechnung. Sie stellt die steuerlich richtige Abrechnung eines Geschäftsvorgangs sicher.
Definition
Rechnungskorrektur ist ein steuerrechtlicher Begriff des Rechnungswesens. Er bezeichnet ein Dokument oder Verfahren zur Berichtigung inhaltlich oder formal fehlerhafter Rechnungen. Eine Rechnungskorrektur liegt vor, wenn unzutreffende oder fehlende Pflichtangaben einer Rechnung eindeutig berichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Berichtigung eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung Bezug nimmt. Die Rechnungskorrektur kann durch Ergänzung, Berichtigungsdokument oder Stornierung mit Neuerstellung erfolgen. Rechtsgrundlage ist § 31 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) in Verbindung mit § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG). Die Rechnungskorrektur begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch. Sie ist von der Gutschrift abzugrenzen, da diese der Abrechnung durch den Leistungsempfänger dient. In der Praxis ermöglicht die Rechnungskorrektur den fortbestehenden Vorsteuerabzug und die zutreffende steuerliche Erfassung.