Rechtsanwalt
In Kürze
Rechtsanwalt bezeichnet einen unabhängigen juristischen Berater und Vertreter in Rechtsangelegenheiten. Er unterstützt natürliche und juristische Personen bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen.
Definition
Rechtsanwalt ist ein arbeitsrechtlich relevanter Begriff. Er bezeichnet ein unabhängiges Organ der Rechtspflege mit Befugnis zur rechtlichen Beratung und Vertretung. Der Rechtsanwalt handelt auf Grundlage einer staatlichen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach berufsrechtlichen Vorgaben. Er wird tätig, wenn Mandanten rechtliche Unterstützung vor Gerichten, Behörden oder außergerichtlich in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist die Befähigung zum Richteramt sowie eine wirksam erteilte Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer. Der Rechtsanwalt ist zur unabhängigen, gewissenhaften und verschwiegenen Interessenvertretung seines Mandanten verpflichtet. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), insbesondere §§ 1 und 3 BRAO. Der Rechtsanwalt begründet kein Garantieversprechen für den Erfolg eines Verfahrens. Er ist von sonstigen rechtlichen Beratern ohne Zulassung zur Rechtsanwaltschaft abzugrenzen. In der Praxis wird der Rechtsanwalt häufig zur Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern oder Betriebsräten eingeschetzt.