Rechtsanwaltskammer
In Kürze
Rechtsanwaltskammer bezeichnet die berufsständische Selbstverwaltung der Anwaltschaft in einem regionalen Zuständigkeitsbereich. Sie nimmt hoheitliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Berufsausübung wahr.
Definition
Rechtsanwaltskammer ist ein arbeitsrechtlich relevanter Begriff. Er bezeichnet eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Selbstverwaltung der zugelassenen Rechtsanwälte eines Kammerbezirks. Die Rechtsanwaltskammer nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben der Berufsaufsicht, Organisation und Interessenwahrnehmung wahr. Sie liegt vor, wenn die Mitgliedschaft kraft Zulassung verpflichtend begründet ist und hoheitliche Befugnisse bestehen. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere Zulassung, Widerruf, Berufsaufsicht und Führung der Anwaltsverzeichnisse. Die Rechtsanwaltskammer handelt eigenständig innerhalb gesetzlicher Vorgaben und unter staatlicher Rechtsaufsicht. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), insbesondere §§ 60 ff. BRAO. Die Rechtsanwaltskammer begründet keinen individuellen Anspruch auf bestimmte Berufsentscheidungen. Sie ist von der Bundesrechtsanwaltskammer als Dachorganisation der regionalen Kammern abzugrenzen. In der Praxis ist die Rechtsanwaltskammer zentrale Ansprechpartnerin für berufsrechtliche Fragen und Verwaltungsverfahren.