Rechtsbeschwerde
In Kürze
Rechtsbeschwerde ist ein gerichtliches Rechtsmittel zur Überprüfung arbeitsgerichtlicher Beschlüsse. Sie ermöglicht die Kontrolle von Rechtsanwendungs- und Verfahrensfehlern.
Definition
Rechtsbeschwerde ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie dient der Überprüfung letztinstanzlicher Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte durch das Bundesarbeitsgericht. Die Rechtsbeschwerde richtet sich ausschließlich gegen Beschlüsse und nicht gegen Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit. Sie liegt vor, wenn das Beschwerdegericht oder das Bundesarbeitsgericht die Rechtsbeschwerde ausdrücklich zugelassen hat. Zulassungsvoraussetzungen sind grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Divergenz oder erhebliche Rechtsverletzungen. Gegenstand der Rechtsbeschwerde ist allein die Nachprüfung der richtigen Anwendung materiellen oder formellen Rechts. Tatsachenfeststellungen werden grundsätzlich nicht erneut überprüft oder ergänzt. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 92 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Die Rechtsbeschwerde begründet keinen Anspruch auf eine vollständige neue Sachentscheidung. Sie ist von der Revision im Urteilsverfahren funktional abzugrenzen. In der Praxis dient die Rechtsbeschwerde der Sicherung einheitlicher Rechtsprechung im kollektiven Arbeitsrecht.