Rechtsmittel
In Kürze
Ein Rechtsmittel ermöglicht die Überprüfung gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen. Es richtet sich gegen noch nicht bestandskräftige Entscheidungen.
Definition
Rechtsmittel ist ein prozessrechtliches Instrument, das die Überprüfung einer angefochtenen Entscheidung durch eine höhere Instanz ermöglicht. Es dient der Kontrolle rechtlicher oder tatsächlicher Fehler innerhalb eines gesetzlich geregelten Verfahrens. Ein Rechtsmittel setzt eine formell wirksame, noch nicht rechtskräftige Entscheidung voraus. Die Einlegung erfordert die Einhaltung gesetzlich bestimmter Form- und Fristvorgaben. Mit der Einlegung wird regelmäßig der Eintritt der Rechtskraft gehemmt. Die Prüfung erfolgt durch ein funktional übergeordnetes Gericht oder eine zuständige Rechtsmittelinstanz. Rechtsmittel sind gesetzlich typisiert und in ihrem Anwendungsbereich abschließend geregelt. Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in der Zivilprozessordnung ZPO und dem Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG. Das Rechtsmittel begründet keinen Anspruch auf Abänderung der Entscheidung. Es ist von sonstigen Rechtsbehelfen ohne Devolutiveffekt abzugrenzen. In der Praxis sichert das Rechtsmittel die Rechtmäßigkeit gerichtlicher Entscheidungen und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung.