Rechtsnorm
In Kürze
Eine Rechtsnorm regelt verbindlich das Verhalten einer Vielzahl von Personen. Sie wirkt abstrakt und generell innerhalb einer staatlichen Rechtsordnung.
Definition
Rechtsnorm ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine hoheitlich gesetzte, allgemeinverbindliche Regelung beschreibt. Sie richtet sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen und ordnet abstrakt Rechte oder Pflichten an. Die Regelung wirkt unabhängig vom Einzelfall und erfasst gleichgelagerte Sachverhalte innerhalb ihres Geltungsbereichs. Tatbestand und Rechtsfolge sind in einer normativen Wenn Dann Struktur miteinander verknüpft. Voraussetzung ist ein formell oder materiell rechtmäßiger Erlass durch einen hierzu befugten Normgeber. Die Rechtsnorm entfaltet Bindungswirkung gegenüber Normadressaten und vollziehenden staatlichen Stellen gleichermaßen. Sie kann als Gesetz, Rechtsverordnung oder Satzung ausgestaltet sein und hierarchisch eingeordnet werden. Rechtsgrundlagen für Rechtsnormen ergeben sich insbesondere aus dem Grundgesetz GG. Eine Rechtsnorm begründet keine individuelle Rechtsposition ohne Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt. Sie ist von Verwaltungsakten abzugrenzen, die nur einen bestimmten Einzelfall regeln. In der Praxis bildet die Rechtsnorm die Grundlage für gerichtliche Entscheidungen und behördliches Handeln.