Rechtsquellen
In Kürze
Rechtsquellen bezeichnen die Grundlagen, aus denen geltendes Recht hervorgeht. Sie strukturieren die Entstehung und Anwendung verbindlicher Rechtsnormen.
Definition
Rechtsquellen sind ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die Ursprünge verbindlicher rechtlicher Regelungen systematisch bezeichnet. Sie erfassen diejenigen Formen, aus denen geltendes Recht hervorgeht und rechtliche Bindungswirkung entsteht. Dazu zählen gesetztes Recht, gewohnheitsrechtliche Regeln und vereinbarte Normen innerhalb zulässiger Grenzen. Voraussetzung ist eine rechtlich anerkannte Entstehungsform mit normativer Geltung für Rechtsunterworfene. Die Wirkung entfaltet sich unabhängig vom Einzelfall und richtet sich nach dem jeweiligen Geltungsbereich. Rechtsquellen stehen in einem hierarchischen Verhältnis, das Kollisionsregeln zwischen unterschiedlichen Regelungsebenen vorgibt. Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Grundgesetz GG und dem Tarifvertragsgesetz TVG. Rechtsquellen begründen kein Recht außerhalb ihrer normativen Reichweite und formellen Geltung. Sie sind von bloß faktischen Orientierungen ohne normative Verbindlichkeit abzugrenzen. In der Praxis bestimmen Rechtsquellen die maßgebliche Grundlage für Rechtsanwendung und Rechtsdurchsetzung im Arbeitsrecht.