Rechtswidrigkeit
In Kürze
Rechtswidrigkeit bezeichnet den objektiven Widerspruch eines Verhaltens zur geltenden Rechtsordnung. Sie ist Voraussetzung vieler arbeitsrechtlicher Ansprüche und gerichtlicher Prüfungen.
Definition
Rechtswidrigkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bewertung objektiver Verstöße gegen die geltende Rechtsordnung. Sie beschreibt den Zustand, dass ein Verhalten oder Unterlassen mit verbindlichen Rechtsnormen unvereinbar ist. Maßgeblich ist allein die objektive Normabweichung, unabhängig von Schuld, Vorsatz oder individuellen Motiven. Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn kein anerkannter Rechtfertigungsgrund die Normverletzung rechtlich neutralisiert. Der Begriff folgt dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Rechtsordnung über verschiedene Rechtsgebiete hinweg. Im Strafrecht ist Rechtswidrigkeit funktional an die Tatbestandsverwirklichung gemäß § 11 Nummer 5 Strafgesetzbuch (StGB) angebunden. Im Arbeitsrecht wird Rechtswidrigkeit insbesondere bei Kündigungen, Weisungen und Pflichtverletzungen geprüft. Eine Rechtswidrigkeit besteht nicht, wenn ein gesetzlicher oder anerkannter Rechtfertigungsgrund eingreift. Sie ist von bloßer Unangemessenheit oder Zweckwidrigkeit ohne Normverstoß abzugrenzen. Für die arbeitsrechtliche Praxis dient Rechtswidrigkeit als zentrales Prüfkriterium gerichtlicher Wirksamkeitskontrollen.