Recruiting
In Kürze
Recruiting bezeichnet die strukturierte Deckung des Personalbedarfs eines Arbeitgebers. Es umfasst alle Schritte von der Suche bis zur Einstellung geeigneter Arbeitskräfte.
Definition
Recruiting ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur systematischen Beschaffung von Arbeitskräften durch einen Arbeitgeber. Er beschreibt die Gesamtheit organisierter Maßnahmen zur Identifikation, Auswahl und Einstellung geeigneter Personen. Gegenstand ist die bedarfsgerechte Besetzung offener oder künftig entstehender Arbeitsplätze. Voraussetzung ist ein festgestellter Personalbedarf sowie ein strukturierter Auswahlprozess nach objektiven Kriterien. Recruiting umfasst interne und externe Verfahren zur Gewinnung von Bewerbern innerhalb oder außerhalb des Unternehmens. Die Durchführung des Recruiting erfolgt unter Beachtung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen und vorvertraglicher Pflichten. Dabei können analoge und digitale Instrumente eingesetzt werden, ohne den Begriff inhaltlich zu verändern. Recruiting begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages. Es ist vom rein elektronischen e-Recruiting als technischer Ausprägung desselben Prozesses abzugrenzen. Für die betriebliche Praxis bildet Recruiting die Grundlage rechtskonformer Personalentscheidungen und Vertragsbegründungen.