Rücktritt des Betriebsrats
In Kürze
Rücktritt des Betriebsrats bezeichnet die kollektive Selbstauflösung des Betriebsrats durch Beschluss. Er beendet die reguläre Amtsführung und leitet eine Neuwahl ein.
Definition
Rücktritt des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Rücktritt des Betriebsrats bezeichnet die durch Beschluss des Gremiums bewirkte Selbstauflösung des amtierenden Betriebsrats. Er liegt vor, wenn die absolute Mehrheit der gewählten Betriebsratsmitglieder dem Rücktritt zustimmt. Der Beschluss wirkt einheitlich für alle Mitglieder und Ersatzmitglieder unabhängig vom Abstimmungsverhalten. Rücktritt des Betriebsrats setzt keine sachliche Begründung voraus und ist formfrei beschließbar. Rechtsgrundlage ist § 13 Absatz 2 Nummer 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Verbindung mit § 22 BetrVG. Rücktritt des Betriebsrats beendet nicht sofort die betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse des Gremiums. Er ist von der gleichzeitigen Amtsniederlegung sämtlicher Mitglieder abzugrenzen, bei der keine geschäftsführende Fortführung stattfindet. In der Praxis verpflichtet der Rücktritt zur unverzüglichen Einleitung einer Neuwahl durch Bestellung eines Wahlvorstands.