Rückzahlung von Fortbildungskosten
In Kürze
Rückzahlung von Fortbildungskosten bezeichnet die vertragliche Pflicht zur anteiligen Kostenerstattung nach Qualifizierungsmaßnahmen. Sie greift nur unter engen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen.
Definition
Rückzahlung von Fortbildungskosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Rückzahlung von Fortbildungskosten bezeichnet die Verpflichtung des Arbeitnehmers, vom Arbeitgeber übernommene Qualifizierungskosten ganz oder teilweise zu erstatten. Sie liegt vor, wenn eine individualvertragliche Rückzahlungsabrede wirksam vereinbart ist. Voraussetzung ist, dass die Fortbildung dem Arbeitnehmer einen eigenständigen geldwerten Vorteil für den Arbeitsmarkt vermittelt. Zusätzlich muss die vereinbarte Bindungsdauer in einem angemessenen Verhältnis zu Dauer und Kosten der Maßnahme stehen. Rechtsgrundlage ist die Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Rückzahlung von Fortbildungskosten entfällt, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zu vertreten ist. Abzugrenzen ist sie von Ausbildungskosten im Berufsausbildungsverhältnis, für die kein Rückforderungsrecht besteht. In der Praxis erfordert Rückzahlung von Fortbildungskosten eine transparente Staffelung des rückzahlbaren Betrags über die Bindungszeit.