Ruhepausen
In Kürze
Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechungen der täglichen Arbeitszeit zur Erholung. Sie zählen nicht zur Arbeitszeit und dienen dem Gesundheitsschutz.
Definition
Ruhepausen sind ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen im Voraus festgelegte Unterbrechungen der täglichen Arbeitszeit ohne Arbeits- oder Bereithaltungspflicht. Ruhepausen liegen vor, wenn der Arbeitnehmer vollständig von der Arbeitsleistung freigestellt ist. Während der Ruhepausen steht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber rechtlich nicht zur Verfügung. Die Mindestdauer einzelner Unterbrechungsabschnitte beträgt fünfzehn Minuten. Umfang und Verpflichtung zur Gewährung richten sich nach der Länge der täglichen Arbeitszeit. Rechtsgrundlage ist § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) als zwingende öffentlich-rechtliche Schutzvorschrift. Die zeitliche Lage kann durch Weisung, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag bestimmt werden. Ruhepausen gelten arbeitszeitrechtlich nicht als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Eine Unterbrechung unter fortbestehender Einsatz- oder Bereitschaftspflicht erfüllt die Voraussetzungen nicht. Abzugrenzen sind Ruhepausen von Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen. In der Praxis strukturieren Ruhepausen den Arbeitsablauf und sichern gesetzliche Erholungsintervalle.