Ruhestand
In Kürze
Ruhestand bezeichnet den Status nach dem dauerhaften Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Er ist regelmäßig mit dem Bezug einer Altersversorgung verbunden.
Definition
Ruhestand ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Zustand nach dem endgültigen Ende der beruflichen Erwerbstätigkeit eines Arbeitnehmers. Ruhestand liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis dauerhaft beendet ist und keine Arbeitspflichten mehr bestehen. Der Übergang erfolgt regelmäßig mit Erreichen einer gesetzlich bestimmten Altersgrenze oder durch vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersleistung. An die Beendigung schließt sich der Bezug einer Altersrente oder einer vergleichbaren Versorgung an. Für Arbeitnehmer erfolgt die Altersversorgung typischerweise aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ergänzenden Systemen. Die rechtlichen Voraussetzungen richten sich nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Der Eintritt in den Ruhestand setzt keine gesonderte Vereinbarung voraus, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam beendet ist. Während des Ruhestands bestehen keine arbeitsvertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten mehr. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Rentenhöhe. Abzugrenzen ist Ruhestand vom Vorruhestand mit fortbestehendem oder überbrückendem Vertragsverhältnis. In der Praxis markiert der Ruhestand den endgültigen Übergang von der Erwerbsphase in die Altersversorgung.