Scheck
In Kürze
Ein Scheck ist ein schriftliches Zahlungsinstrument zur Anweisung einer Geldzahlung. Er wird im Wirtschafts- und Arbeitsleben nur noch eingeschränkt verwendet.
Definition
Scheck ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine schriftliche Anweisung des Ausstellers an ein Kreditinstitut zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags. Der Scheck verpflichtet das bezogene Institut zur Auszahlung oder Gutschrift an den berechtigten Empfänger. Er liegt vor, wenn eine formgültige Urkunde mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben vorliegt. Zu diesen Angaben zählen Bezeichnung, Zahlungsanweisung, Bezogener, Ausstellungsdatum und Unterschrift des Ausstellers. Rechtsgrundlage ist das Scheckgesetz (ScheckG), das Form, Wirkungen und Fristen verbindlich regelt. Der Scheck ist ein Wertpapier und begründet ein abstraktes Zahlungsversprechen unabhängig vom zugrunde liegenden Schuldverhältnis. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme eines Schecks besteht für Zahlungsempfänger nicht. Abzugrenzen ist der Scheck von der Überweisung, die keinen Urkundencharakter besitzt. In der arbeitsrechtlichen Praxis spielt der Scheck bei Entgeltzahlungen nur noch eine untergeordnete Rolle.