Schutzkleidung
In Kürze
Schutzkleidung ist spezielle Kleidung zum Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren. Sie wird bei bestimmten Tätigkeiten verpflichtend getragen.
Definition
Schutzkleidung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des betrieblichen Arbeitsschutzes. Er bezeichnet Kleidungsstücke, die Beschäftigte zum Schutz vor Unfall- oder Gesundheitsgefahren tragen müssen. Schutzkleidung liegt vor, wenn die Kleidung ausschließlich sicherheitsbezogenen Zwecken bei der Arbeitsausführung dient. Voraussetzung ist das Bestehen besonderer Gefährdungen durch Tätigkeit, Arbeitsumgebung oder eingesetzte Arbeitsmittel. Die Pflicht zum Tragen ergibt sich aus arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben oder arbeitgeberseitigen Anordnungen. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Schutzkleidung bereitzustellen und instand zu halten. Schutzkleidung begründet keinen Anspruch auf private Nutzung außerhalb der Arbeit. Sie ist von Berufskleidung und Dienstkleidung abzugrenzen, die überwiegend organisatorischen oder repräsentativen Zwecken dienen. In der Praxis ist Schutzkleidung Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Sicherheitsorganisation.