Schuldverschreibung
In Kürze
Schuldverschreibung bezeichnet ein handelbares Wertpapier zur Aufnahme von Fremdkapital. Sie verbrieft ein Forderungsrecht des Inhabers gegen den Emittenten.
Definition
Schuldverschreibung ist ein zivilrechtliches und kapitalmarktrechtliches Instrument der Fremdfinanzierung. Sie verbrieft das Recht des Inhabers auf Rückzahlung eines bestimmten Geldbetrags sowie regelmäßig auf Verzinsung. Schuldverschreibung liegt vor, wenn ein Emittent eine Geldschuld in einer handelbaren Urkunde oder Sammelurkunde verkörpert. Voraussetzung ist eine wirksame Emission mit festgelegtem Nennbetrag, Laufzeit und Rückzahlungsanspruch. Der Inhaber erwirbt ausschließlich eine Gläubigerstellung ohne Mitgliedschafts- oder Mitverwaltungsrechte. Die rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach den Vorschriften über Inhaberschuldverschreibungen der §§ 793 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Forderung ist grundsätzlich übertragbar und kann am Kapitalmarkt gehandelt werden. Schuldverschreibung begründet keinen Anspruch auf Beteiligung am Gewinn oder am Vermögen des Emittenten. Sie ist von Beteiligungspapieren wie Aktien abzugrenzen, die Mitgliedschaftsrechte vermitteln. In der Praxis dient die Schuldverschreibung der langfristigen Kapitalbeschaffung durch Staaten, Kreditinstitute und Unternehmen.