Sparbuch
In Kürze
Das Sparbuch dokumentiert eine Spareinlage bei einem Kreditinstitut. Es legitimiert den ausgewiesenen Inhaber zur Verfügung über das Guthaben.
Definition
Sparbuch ist ein zivilrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein qualifiziertes Legitimationspapier über eine Spareinlage bei einem Kreditinstitut. Das Sparbuch weist den Gläubiger der Spareinlage aus und dokumentiert Einzahlungen, Auszahlungen und Zinsgutschriften fortlaufend. Es liegt vor, wenn eine Spareinlage auf den Namen einer bestimmten Person geführt und verbrieft ist. Voraussetzung ist die Ausstellung einer Urkunde, die den Inhaber zur Leistungsempfangnahme legitimiert. Rechtsgrundlage ist § 808 Bürgerliches Gesetzbuch BGB als Regelung zum qualifizierten Legitimationspapier. Das Sparbuch begründet keinen Anspruch unabhängig vom zugrunde liegenden Sparvertrag. Es ist von rein kontobasierten Sparformen ohne Urkundenlegitimation abzugrenzen. In der Praxis dient das Sparbuch der vereinfachten Legitimation bei Verfügungen über Spareinlagen.