Spartenorganisation
In Kürze
Die Spartenorganisation ist eine Form der unternehmerischen Aufbauorganisation. Sie gliedert Unternehmen nach Geschäftsbereichen mit eigener Ergebnisverantwortung.
Definition
Spartenorganisation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Aufbauorganisation, bei der ein Unternehmen in organisatorisch selbstständige Geschäftsbereiche gegliedert ist. Die Spartenorganisation ordnet Aufgaben, Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse jeweils einer Sparte zu. Sie liegt vor, wenn mehrere Sparten nach Produkten, Regionen, Kundengruppen oder Projekten strukturiert gebildet sind. Voraussetzung ist eine Trennung der operativen Funktionen mit eigener Leitungs- und Ergebnisverantwortung je Sparte. Die Unternehmensleitung verbleibt als übergeordnete strategische Steuerungsebene mit Koordinationsfunktion. Die Spartenorganisation ist gesetzlich nicht normiert und beruht auf unternehmerischer Organisationsfreiheit. Sie begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Mitbestimmungsstrukturen oder Beteiligungsrechte. Die Spartenorganisation ist von der funktionalen Organisation mit zentral gebündelten Aufgaben abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst die Spartenorganisation Zuständigkeiten, Entscheidungswege und arbeitsorganisatorische Abläufe.