Spediteur
In Kürze
Ein Spediteur ist ein Kaufmann, der gewerbsmäßig die Versendung von Gütern organisiert, ohne diese grundsätzlich selbst zu befördern.
Definition
Spediteur ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Kaufmann, der sich durch einen Speditionsvertrag verpflichtet, die Versendung eines Gutes für einen Versender zu besorgen (§§ 453–466 HGB). Der Spediteur organisiert den Transport, indem er insbesondere Beförderungsmittel und -weg bestimmt, geeignete Frachtführer auswählt, Transportverträge abschließt und die Abwicklung koordiniert. Er befördert das Gut regelmäßig nicht selbst, besitzt jedoch ein gesetzliches Selbsteintrittsrecht, das ihm erlaubt, die Beförderung eigenständig als Frachtführer zu übernehmen. Der Spediteur hat die Interessen des Versenders zu wahren und dessen Weisungen zu befolgen. Während sich das Gut in seiner Obhut befindet, haftet er für Verlust oder Beschädigung wie ein Frachtführer. Darüber hinaus haftet er für Pflichtverletzungen, sofern er nicht die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns angewandt hat. Gesetzliche Grundlagen sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie ergänzend Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp). Die Spediteurstellung ist von der des Frachtführers abzugrenzen, der die Beförderung selbst durchführt.