Spezialfonds
In Kürze
Spezialfonds bezeichnet eine besondere Form regulierter Investmentvermögen für institutionelle Anleger. Die Anlage richtet sich nicht an die allgemeine Öffentlichkeit.
Definition
Spezialfonds ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Spezialfonds bezeichnet ein Investmentvermögen, das ausschließlich für institutionelle oder professionell qualifizierte Anleger aufgelegt ist. Er liegt vor, wenn der Anlegerkreis vertraglich beschränkt und öffentliches Vertriebsangebot ausgeschlossen ist. Die Ausgestaltung umfasst eine individuelle Anlagestrategie, besondere Anlagegrenzen und eine eingeschränkte Anlegerzahl. Spezialfonds werden typischerweise durch eine Kapitalverwaltungsgesellschaft strukturiert, verwaltet und administrativ betreut. Rechtsgrundlage ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), insbesondere § 1 KAGB. Eine Verpflichtung zur Beteiligung oder Auflage eines Spezialfonds besteht nicht. Spezialfonds sind von Publikumsfonds abzugrenzen, da sie nicht für private Kleinanleger zugänglich sind. In der Praxis dienen Spezialfonds der strukturierten Kapitalanlage institutioneller Investoren mit spezifischen Rendite- und Risikovorgaben.