Stimmrecht
In Kürze
Stimmrecht bezeichnet die formale Befugnis zur Teilnahme an geregelten Abstimmungen. Es bestimmt das Gewicht individueller Stimmen in kollektiven Entscheidungsprozessen.
Definition
Stimmrecht ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff mitgliedschaftlicher Mitwirkungsbefugnisse in gesetzlich oder satzungsmäßig geregelten Entscheidungsprozessen. Das Stimmrecht beschreibt die rechtlich zugewiesene Befugnis, an Beschlussfassungen teilzunehmen und eine wirksame Stimme abzugeben. Stimmrecht liegt vor, wenn einer Person ein bestimmtes Stimmengewicht zugeordnet und die Ausübung rechtlich eröffnet ist. Voraussetzung ist eine formelle Stimmberechtigung aufgrund Mitgliedschaft, Beteiligung oder gesetzlicher Zuweisung ohne Vertretung nach außen. Die Ausübung erfolgt regelmäßig in Organen oder Versammlungen nach festgelegten Verfahrensregeln und Mehrheitsprinzipien. Maßgeblich ist insbesondere § 134 Aktiengesetz (AktG), soweit aktienrechtliche Mitgliedschaftsrechte betroffen sind. Das Recht begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Beschlussfassung oder auf Durchsetzung eigener Interessen. Es ist vom Wahlrecht abzugrenzen, das weitergehende politische Mitwirkungsbefugnisse außerhalb organisationsrechtlicher Strukturen umfasst. Stimmrecht hat in der Praxis Bedeutung für die Legitimation von Entscheidungen und die interne Willensbildung von Organisationen.