Streikrecht
In Kürze
Streikrecht bezeichnet die rechtliche Zulässigkeit kollektiver Arbeitskampfmaßnahmen. Es bestimmt Voraussetzungen und Grenzen von Streiks im Tarifkonflikt.
Definition
Streikrecht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Streikrecht bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen Regeln über Zulässigkeit, Durchführung und Grenzen kollektiver Arbeitskampfmaßnahmen. Es liegt vor, wenn Arbeitnehmer zur Durchsetzung tariflich regelbarer Ziele gemeinschaftlich Arbeitsleistungen verweigern dürfen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme von einer tariffähigen Koalition getragen und auf einen Tarifpartner gerichtet ist. Weiterhin müssen Tarifverhandlungen gescheitert und die tarifliche Friedenspflicht beendet sein. Das Streikrecht verlangt die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Ultima-Ratio-Prinzips. Während eines rechtmäßigen Streiks ruhen die beiderseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die verfassungsrechtliche Grundlage ergibt sich aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG). Das Streikrecht begründet keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt während der Arbeitsniederlegung. Es ist von politisch motivierten oder nicht gewerkschaftlich getragenen Arbeitsniederlegungen abzugrenzen. In der Praxis steuert das Streikrecht die rechtliche Bewertung von Arbeitskämpfen und deren arbeitsvertragliche Folgen.