Streitwert
In Kürze
Streitwert bezeichnet den wirtschaftlichen Wert eines gerichtlichen Streitgegenstands. Er dient als Berechnungsgrundlage für Kosten und Gebühren.
Definition
Streitwert ist ein prozessrechtlicher Begriff. Streitwert bezeichnet den vom Gericht festgesetzten objektiven Wert des Streitgegenstands eines gerichtlichen Verfahrens. Er bestimmt die Berechnungsgrundlage für Gerichtsgebühren, anwaltliche Vergütung und teilweise die sachliche Zuständigkeit. Streitwert liegt vor, wenn der wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutungsgehalt des Begehrens beziffert oder geschätzt werden kann. Voraussetzung ist, dass das Verfahren auf eine vermögenswerte oder bewertbare Rechtsposition gerichtet ist. Die Festsetzung erfolgt nach gesetzlichen Bewertungsmaßstäben oder nach richterlichem Ermessen. Maßgeblich sind insbesondere die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes (GKG) und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Der Streitwert begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Kostenentscheidung. Er ist von innerbetrieblichen oder außergerichtlichen Wertansätzen ohne Kostenwirkung abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst der Streitwert unmittelbar die Kostenlast, das Gebührenrisiko und die Verfahrensökonomie.