Tantiemen
In Kürze
Tantieme bezeichnet eine erfolgsabhängige zusätzliche Vergütung im Arbeitsverhältnis. Sie knüpft an wirtschaftliche Ergebnisse an und ergänzt ein fixes Gehalt.
Definition
Tantieme ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Tantieme bezeichnet einen variablen Vergütungsbestandteil, der an den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens oder Unternehmensteils anknüpft. Sie wird zusätzlich zu einer festen Vergütung gewährt und ist Bestandteil des vertraglich geschuldeten Arbeitsentgelts. Tantieme liegt vor, wenn Bemessungsgrundlagen, Bezugszeiträume und Berechnungskriterien objektiv festgelegt sind. Maßgeblich sind regelmäßig Kennzahlen wie Gewinn, Umsatz oder vergleichbare betriebswirtschaftliche Ergebnisse. Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag im Sinne von § 611a Bürgerliches Gesetzbuch BGB. Soweit die Höhe einseitig bestimmt wird, erfolgt die Leistungsbestimmung nach § 315 BGB. Ein Anspruch entsteht nur bei Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen und nach Eintritt des maßgeblichen Erfolgs. Die Tantieme ist keine unverbindliche Gratifikation ohne Entgeltcharakter. Abzugrenzen ist sie von der Provision, die unmittelbar an individuelle Verkaufs- oder Abschlussleistungen anknüpft. In der betrieblichen Praxis dient die Tantieme der variablen Ausgestaltung von Vergütungssystemen für Führungs- oder Schlüsselpositionen.