Tarifautonomie
In Kürze
Tarifautonomie bezeichnet die kollektive Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien im Arbeitsrecht. Sie gewährleistet eigenständige Aushandlung von Arbeitsbedingungen.
Definition
Tarifautonomie ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das Recht koalitionsfähiger Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen eigenverantwortlich kollektiv festzulegen. Tarifautonomie liegt vor, wenn Tarifvertragsparteien Regelungen ohne staatliche Einflussnahme durch freie Tarifverhandlungen bestimmen. Die Ausübung setzt die Koalitionsfähigkeit der beteiligten Verbände sowie eine tarifliche Regelungszuständigkeit voraus. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz GG und dem Tarifvertragsgesetz TVG. Tarifautonomie wirkt normsetzend und begründet verbindliche Rechtsnormen für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse. Eine unmittelbare staatliche Verpflichtung zum Abschluss von Tarifverträgen besteht nicht. Abzugrenzen ist Tarifautonomie von individualvertraglicher Gestaltungsmacht einzelner Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. In der betrieblichen Praxis strukturiert Tarifautonomie die kollektive Ordnung von Entgelt, Arbeitszeit und sonstigen Arbeitsbedingungen.