Tarifkommission
In Kürze
Tarifkommission ist ein innergewerkschaftliches Entscheidungs- und Beratungsgremium im Tarifgeschehen. Sie bündelt betriebliche Interessen und strukturiert gewerkschaftliche Tarifprozesse.
Definition
Tarifkommission ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet ein innerorganisatorisches Gremium einer Gewerkschaft mit Aufgaben im tariflichen Entscheidungsprozess. Die Tarifkommission ist regelmäßig mit gewählten ehrenamtlichen und hauptamtlichen Funktionsträgern aus dem jeweiligen Geltungsbereich besetzt. Ihre Tätigkeit umfasst die Vorbereitung von Tarifrunden sowie die interne Willensbildung zu Forderungen. Tatbestandlich liegt sie vor, wenn ein satzungsmäßig vorgesehenes Gremium mit tarifbezogenen Entscheidungsbefugnissen gebildet ist. Die Zusammensetzung richtet sich nach gewerkschaftlichen Regelungen und erfordert keine betriebsverfassungsrechtliche Stellung der Mitglieder. Eine Tarifkommission entscheidet über Annahme oder Ablehnung von Verhandlungsergebnissen innerhalb des gewerkschaftlichen Verfahrensrahmens. Ihre Beschlüsse wirken ausschließlich innerhalb der Organisation und entfalten keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber Arbeitgebern. Gesetzliche Grundlagen sind für ihre Existenz nicht erforderlich, da sie organisationsautonom gebildet wird. Der Begriff Tarifkommission begründet keinen eigenen Anspruch auf Abschluss oder Durchsetzung von Tarifverträgen. Sie ist von der Tarifvertragspartei zu unterscheiden, die allein tariffähig handeln kann. In der Praxis steuert die Tarifkommission die interne Legitimation tarifpolitischer Entscheidungen und Abläufe.