Tarifvorrang
In Kürze
Tarifvorrang beschreibt den Vorrang tariflicher Regelungen vor betrieblicher Mitbestimmung. Er begrenzt Betriebsvereinbarungen bei Entgelt- und Arbeitsbedingungen.
Definition
Tarifvorrang ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Begrenzung betrieblicher Mitbestimmung durch vorrangige gesetzliche oder tarifliche Regelungen. Der Tarifvorrang ordnet an, dass Arbeitsentgelte und Arbeitsbedingungen der Betriebsvereinbarung entzogen sind, sofern tariflich geregelt oder tarifüblich. Er greift, wenn eine abschließende Tarifnorm gilt oder die Tarifüblichkeit des Regelungsgegenstands festgestellt ist. Rechtsgrundlagen sind § 87 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie § 77 Absatz 3 BetrVG für Regelungssperren. Eine Anwendung besteht nicht bei wirksamer tariflicher Öffnungsklausel oder fehlender Tarifbindung des Arbeitgebers. Der Tarifvorrang ist vom Tarifvorbehalt zu unterscheiden, der Betriebsvereinbarungen unabhängig von bestehender Tarifbindung sperrt. In der Praxis bestimmt die Regel, ob und in welchem Umfang Betriebsvereinbarungen wirksam abgeschlossen werden können.