Team
In Kürze
Ein Team bezeichnet eine kooperierende Arbeitseinheit mit gemeinsamem Ziel. Die Mitglieder sind funktional aufeinander angewiesen und übernehmen gemeinsame Verantwortung.
Definition
Team ist ein arbeitsorganisatorischer Begriff zur koordinierten Zusammenarbeit mehrerer Personen innerhalb eines gemeinsamen Aufgabenrahmens. Ein Team besteht aus Mitgliedern, deren Tätigkeiten funktional aufeinander abgestimmt und auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtet sind. Es liegt vor, wenn Aufgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten arbeitsteilig festgelegt und gegenseitige Abhängigkeiten organisatorisch vorgesehen sind. Team erfordert eine verbindliche Kooperationsstruktur, die über bloßes Nebeneinanderarbeiten hinausgeht und gemeinsame Ergebnisverantwortung begründet. Die Bildung eines Team setzt keine besondere Rechtsform, sondern eine organisatorische Zuordnung im Betrieb voraus. Gesetzliche Rechtsgrundlagen sind nicht erforderlich, da Team keine eigenständige arbeitsrechtliche Normwirkung entfaltet. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Mitbestimmung, Vergütung oder besondere arbeitsvertragliche Rechte. Team ist von einer Gruppe abzugrenzen, bei der keine strukturelle Rollenverteilung und keine wechselseitige Ergebnisverantwortung bestehen. In der Praxis dient Team der effizienten Erfüllung komplexer Arbeitsaufgaben innerhalb betrieblicher Organisationsstrukturen.