Testament
In Kürze
Das Testament regelt die Vermögensnachfolge einer Person für den Todesfall. Es verdrängt die gesetzliche Erbfolge im Umfang seiner wirksamen Anordnungen.
Definition
Testament ist ein erbrechtlicher Begriff. Testament bezeichnet eine einseitige, höchstpersönliche Verfügung von Todes wegen zur Regelung der Vermögensnachfolge. Es liegt vor, wenn der Erblasser testierfähig ist, einen endgültigen Testierwillen besitzt und die gesetzlich vorgeschriebene Form einhält. Die Wirksamkeit setzt voraus, dass der gesamte Inhalt eigenhändig oder notariell errichtet ist und keine Nichtigkeitsgründe bestehen. Rechtsgrundlagen sind die §§ 2064 bis 2272 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften zur Testierfähigkeit und Form. Testament begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte erbrechtliche Gestaltung über die gesetzlichen Grenzen hinaus. Es ist vom Erbvertrag abzugrenzen, der eine vertragliche Bindung zwischen mehreren Personen erfordert. Testament hat praktische Bedeutung für die individuelle Nachlassplanung und die Durchsetzung des letzten Willens im Erbfall.