Tendenzbetrieb
In Kürze
Tendenzbetrieb bezeichnet einen Betrieb mit überwiegend geistig-ideeller Zielrichtung. Die Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind dort eingeschränkt.
Definition
Tendenzbetrieb ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Betrieb oder ein Unternehmen mit unmittelbar und überwiegend geistig-ideeller Zielrichtung. Die geschützte Zielrichtung betrifft politische, koalitionspolitische, konfessionelle, karitative, erzieherische, wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke. Ebenfalls erfasst sind Zwecke der Berichterstattung oder Meinungsäußerung mit verfassungsrechtlichem Schutz. Tendenzbetrieb liegt vor, wenn diese Zwecke die Tätigkeit des Betriebs prägen und bestimmen. Maßgeblich ist eine unmittelbare und überwiegende Ausrichtung der betrieblichen Tätigkeit. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 118 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Vorschriften des BetrVG finden nur Anwendung, soweit die Eigenart des Betriebs nicht entgegensteht. Eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Anwendung des BetrVG besteht nicht. Tendenzbetrieb ist von Religionsgemeinschaften im Sinne des § 118 Absatz 2 BetrVG abzugrenzen. In der Praxis bestimmt der Tendenzbetrieb den Umfang betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte.