Telearbeit
In Kürze
Telearbeit ist eine vertraglich geregelte Arbeitsform mit fest eingerichtetem Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs. Maßgeblich sind feste Vereinbarungen und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen.
Definition
Telearbeit ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die regelmäßige Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb der Betriebsstätte an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz. Der Arbeitsplatz befindet sich typischerweise im privaten Wohnbereich des Arbeitnehmers. Telearbeit liegt vor, wenn Arbeitsort, Umfang und Ausstattung verbindlich festgelegt sind. Erforderlich ist eine schriftliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder in einer kollektivrechtlichen Regelung. Der Arbeitgeber stellt die erforderliche Arbeitsmittel- und Kommunikationstechnik bereit und verantwortet deren Installation. Der Telearbeitsplatz muss die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllen. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 2 Absatz 7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Telearbeit setzt eine regelmäßige Nutzung des eingerichteten Arbeitsplatzes voraus. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung von Telearbeit besteht nicht. Telearbeit ist von bloßer mobiler Arbeit ohne fest eingerichteten Arbeitsplatz abzugrenzen. In der Praxis dient Telearbeit der rechtssicheren Organisation ortsgebundener Bildschirmarbeit außerhalb des Betriebs.