Treu und Glauben
In Kürze
Treu und Glauben verpflichtet Vertragsparteien zu redlichem und rücksichtsvollen Verhalten. Der Grundsatz wirkt als allgemeiner Maßstab für die Ausübung vertraglicher Rechte.
Definition
Treu und Glauben ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit übergreifender Bedeutung für schuldrechtliche Leistungsbeziehungen. Der Grundsatz verpflichtet Vertragsparteien zu redlichem, loyalem Verhalten und zur Rücksichtnahme auf schutzwürdige Interessen. Treu und Glauben greift ein, wenn formale Rechtsausübung zu unbilligen oder widersprüchlichen Ergebnissen führt. Maßgeblich ist eine objektive Interessenabwägung anhand des Verhaltens verständiger und redlicher Vertragspartner. Der Maßstab orientiert sich an Verkehrssitte, berechtigten Erwartungen und der konkreten Rollenverteilung der Beteiligten. Unzulässige Rechtsausübung liegt vor, wenn ein Verhalten Vertrauen enttäuscht oder sachlich nicht mehr schutzwürdig erscheint. Der Grundsatz wirkt ergänzend, korrigierend und begrenzend innerhalb bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen. Rechtsgrundlage ist § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 157 BGB. Treu und Glauben begründet keinen selbstständigen Anspruch, sondern wirkt begrenzend auf bestehende Rechte. Er ist von bloßer Kulanz abzugrenzen, die auf freiwilliger und nicht rechtlich gebotener Leistung beruht. Treu und Glauben dient in der Praxis als Korrektiv bei Vertragsdurchführung, Auslegung und Rechtsdurchsetzung.