Trennungsunterhalt
In Kürze
Trennungsunterhalt ist der Unterhalt zwischen getrennt lebenden Ehegatten vor der Scheidung. Er dient der Sicherung des bisherigen Lebensstandards.
Definition
Trennungsunterhalt ist ein familienrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Unterhaltsanspruch eines Ehegatten für die Zeit des Getrenntlebens bis zur Rechtskraft der Scheidung. Trennungsunterhalt liegt vor, wenn Ehegatten getrennt leben und unterschiedliche Einkommensverhältnisse bestehen. Voraussetzung sind tatsächliche Trennung, Bedürftigkeit des einen Ehegatten und Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten. Maßgeblich sind die ehelichen Lebensverhältnisse sowie die aktuellen Erwerbs- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten. Der Anspruch umfasst regelmäßig den laufenden Lebensbedarf einschließlich Vorsorge- und Krankenversicherungskosten. Rechtsgrundlage ist § 1361 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Trennungsunterhalt begründet keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung. Er ist vom nachehelichen Unterhalt abzugrenzen, der an zusätzliche Voraussetzungen anknüpft. Trennungsunterhalt ist in der Praxis relevant für finanzielle Absicherung während der Trennungsphase.