Unfallverhütungsvorschriften
In Kürze
Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche Regelungen zum Schutz vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren. Sie richten sich an Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen.
Definition
Unfallverhütungsvorschriften sind ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnen autonom gesetzte, rechtsverbindliche Normen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Unfallverhütungsvorschriften regeln organisatorische, technische und personenbezogene Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren. Sie liegen vor, wenn verbindliche Anforderungen für Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsstätten oder Verhaltenspflichten festgelegt sind. Die Regelungen erfassen sowohl Pflichten des Arbeitgebers als auch Mitwirkungspflichten der Versicherten. Rechtsgrundlage für den Erlass der Unfallverhütungsvorschriften ist § 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VII. Die Vorschriften gelten unmittelbar für die dem jeweiligen Unfallversicherungsträger zugeordneten Unternehmen. Ihre Einhaltung wird durch Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften überwacht und durchgesetzt. Unfallverhütungsvorschriften begründen keine individuelle Haftungsfreistellung bei Schadenseintritt. Sie sind von staatlichen Arbeitsschutzverordnungen abzugrenzen, die durch formelle Gesetzgebung erlassen werden. In der betrieblichen Praxis konkretisieren Unfallverhütungsvorschriften verbindlich die allgemeinen Pflichten des Arbeitsschutzes.