Unfallversicherung
In Kürze
Die Unfallversicherung schützt vor wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und unfallbedingten Gesundheitsschäden. Sie besteht in gesetzlicher und privater Ausprägung mit unterschiedlichem Schutzumfang.
Definition
Die Unfallversicherung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie dient der Absicherung von Personen gegen die Folgen von Unfällen und unfallbedingten Gesundheitsschäden. Unfallversicherung liegt vor, wenn nach Eintritt eines versicherten Ereignisses Leistungen zur Heilbehandlung, Rehabilitation oder finanziellen Entschädigung vorgesehen sind. In der gesetzlichen Ausprägung erfasst sie Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im Rahmen einer versicherten Tätigkeit. Rechtsgrundlage der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch SGB VII. Träger sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Teil der Sozialversicherung. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Beiträge der Unternehmen im Umlageverfahren. Daneben besteht die private Unfallversicherung auf vertraglicher Grundlage mit individuell festgelegtem Leistungsumfang. Unfallversicherung begründet keinen allgemeinen Schutz für alle Lebensrisiken außerhalb des vereinbarten oder gesetzlichen Versicherungsbereichs. Sie ist von der Krankenversicherung abzugrenzen, die unabhängig vom Unfallereignis Krankheitsschäden absichert. In der Praxis regelt die Unfallversicherung die Zuständigkeit für Prävention, Leistungen und Entschädigung nach unfallbedingten Schadensereignissen.