Unkündbarkeit
In Kürze
Unkündbarkeit bezeichnet den Ausschluss der ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis bleibt nur außerordentlich kündbar.
Definition
Unkündbarkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den rechtlichen Ausschluss der ordentlichen Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Unkündbarkeit liegt vor, wenn eine Beendigung durch fristgerechte Kündigung arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder gesetzlich nicht zulässig ist. Das Arbeitsverhältnis besteht fort, solange kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben ist. Die Regelung betrifft ausschließlich die ordentliche Kündigung und erfasst nicht die Kündigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers. Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus Tarifverträgen oder § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Die außerordentliche Kündigung nach § 626 Bürgerliches Gesetzbuch BGB bleibt rechtlich möglich. Unkündbarkeit begründet keinen absoluten Bestandsschutz gegen jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie ist vom allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz abzugrenzen, der ordentliche Kündigungen nur einschränkt. In der arbeitsrechtlichen Praxis verstärkt Unkündbarkeit den Bestandsschutz bei langjährigen oder besonders geschützten Beschäftigungsverhältnissen.